Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige kommt doch nicht

 In News

In der heutigen Kantonsratssitzung wurde über den Antrag: «Mehr Flexibilität für Gemeinden beim Stimm- und Wahlrechtsalter; Änderung der Verfassung des Kantons Solothurn (KV) und des Gesetzes über die politischen Rechte.» abgestimmt. In diesem Antrag ging es darum, einen Rahmen zu bilden, um das aktive Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler Ebene auf das vollendete 16. Jahr zu senken. Damit wäre es möglich gewesen, dass Gemeinden auf freiwilliger Basis das aktive Stimmrecht für Jugendliche auf 16 Jahre hätte senken können.

Der Antrag behandelte nur das aktive Stimmrecht, sprich das Recht an der Gemeindeversammlung und an kommunalen Abstimmungen teilzunehmen. Das passive Wahlrecht blieb beim vollendeten 18. Lebensjahr, man muss volljährig sein, um ein politisches Amt auszuführen.

Anfangs September nahm der Antrag die erste Hürde und wurde vom Kantonsrat knapp gutgeheissen. Die Grünliberalen, Grüne, ein Teil der CVP und die SP stimmten für das Stimm- und Wahlrecht für 16-jährige. 

Mit dieser ersten Lesung war der Antrag aber noch nicht angenommen. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelte, brauchte es zwei Lesungen. Die zweite fand heute dem 3.11.2020 statt.

Bei dieser zweiten Lesung wurde das Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige auf kommunaler Ebene knapp mit 48 Nein zu 45 Ja Stimmen abgelehnt. Die drei Vertreter der glp im Kantonsrat stimmten geschlossen Ja für den Antrag.

Die jglp SO nimmt mit Bedauern hin, dass damit das Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige im Moment vom Tisch ist. Die jglp SO bleibt aber am Thema dran und wird sich auch weiterhin bemühen den Jungen eine Stimme zu geben. Es ist der jglp SO ein Anliegen, dass auch die jungen Leute ihre Meinung abgeben und über das politische Geschehen diskutieren können.

X